| Gebäudeüberprüfung |
| Elektrische Anlagen unterliegen grundsätzlich einer Prüfpflicht. Der Eigentümer einer Elektroanlage ist auch für deren Zustand verantwortlich und haftet für Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Zustand der Anlage entstehen. Auch Wohnungen und Gebäude müssen in angemessenen Zeitabständen überprüft werden. Dieser ist vom Kuratorium für Elektrotechnik auf 2–5 Jahre je nach Anlage bzw. Gerät festgelegt. Sicherheit zum günstigen Preis Für Privatpersonen bieten wir folgende Services zum Fixpreis an:
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Die Kosten für einen kompletten E-Check richten sich nach Art und Größe der Gebäude, Anlagen bzw. nach der Anzahl der zu Geräte. Wir legen Ihnen hierzu gerne ein Angebot. |
Kontaktieren Sie uns bei Interesse an einer Gebäudeüberprüfung. |