Die wesentlichen Merkmale einer Alarmanlage

Die gesamte Anlage, insbesondere auch die Alarmgeber, müssen von zwei voneinander unabhängigen Energiequellen gespeist werden.
Alarmzentrale und Energiequellen sind innerhalb des Sicherungsbereiches unterzubringen.
Sämtliche Teile der Alarmanlage sind sabotageüberwacht auszuführen. Die Scharfschaltung der Alarmzentrale sollte nur befugten Personen möglich sein. Die Einrichtungen für die Scharfstellung müssen in die Sabotagemeldelinie einbezogen sein.
Die Alarmierung muss mindestens mittels zweier Alarmgeber, eines Außen- und eines Innenalarmgebers, erfolgen, die so schwer wie nur möglich zugänglich sein sollen. Bei Sabotage eines Alarmgebers muss der andere in Funktion treten.
Sämtliche Leitungen müssen gegen Unterbrechung, Kurzschluss und Überbrückung gesichert sein, sodass jeder Sabotageversuch zur Alarmauslösung führt.
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