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 | Die gesamte Anlage, insbesondere auch die Alarmgeber, müssen von zwei voneinander unabhängigen Energiequellen gespeist werden.
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 | Alarmzentrale und Energiequellen sind innerhalb des Sicherungsbereiches unterzubringen.
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 | Sämtliche Teile der Alarmanlage sind sabotageüberwacht auszuführen. Die Scharfschaltung der Alarmzentrale sollte nur befugten Personen möglich sein. Die Einrichtungen für die Scharfstellung müssen in die Sabotagemeldelinie einbezogen sein.
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 | Die Alarmierung muss mindestens mittels zweier Alarmgeber, eines Außen- und eines Innenalarmgebers, erfolgen, die so schwer wie nur möglich zugänglich sein sollen. Bei Sabotage eines Alarmgebers muss der andere in Funktion treten.
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 | Sämtliche Leitungen müssen gegen Unterbrechung, Kurzschluss und Überbrückung gesichert sein, sodass jeder Sabotageversuch zur Alarmauslösung führt. |
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