Blitzschutz

In Österreich schlagen jährlich ca. 250.000 Blitze ein. Die Voraussetzung für eine vorschriftsmäßige Blitzschutzanlage bietet die Errichtung durch eine konzessionierte Firma. Nur der Fachbetrieb garantiert, dass Blitzschutzanlagen nicht durch Unterdimensionierung wirkungslos oder durch Überdimensionierung zu teuer werden.

Eine Blitzschutzanlage für den "äußeren Blitzschutz" leitet den Blitzstrom vom Einschlag auf dem Dach entlang der Gebäudewände in die Erde und besteht aus drei Elementen:
Fangleitungen: Ihre Aufgabe besteht im Erfassen des Blitzes, der ein Objekt trifft.
Ableitungen: Sie stellen die Verbindung von den Fangleitungen zur Erdung dar.
Erdung: Diese leitet den Blitz in die Erde ab.

Um elektronische Anlagen sicher schützen zu können, ist "Innerer Blitzschutz" notwendig. Ein Überspannungsableiter im Verteiler und Feinschutz in Steckdosen gewährt maximale Sicherheit.

Eine Blitzschutzanlage muss, um ihre Funktion auch auf Dauer zu gewährleisten, in vorschriftsmäßigen Abständen überprüft werden:

Gewerblich genutzte Objekte    3 Jahre
Landwirtschaftliche Objekte 5 Jahre
Wohnhäuser mit mehr als 5 Wohnungen 5 Jahre
Einfamilienhäuser 10 Jahre

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